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DSGVO - OK oder KO?

Am 25. Mai wird es ernst mit dem neuen Datenschutzgesetz

Am 25. Mai wird es ernst mit dem neuen europäischen Datenschutzgesetz - alle Firmen müssen entsprechend der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handeln. Ein wichtiger Bestandteil ist der Vertrag, der die Auftragsdatenverarbeitung von Dienstleistern regelt.

Diesen Vertrag (ADV) müssen alle Firmen mit ihren IT-Dienstleistern vereinbaren, wenn diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Also unsere Kunden auch mit uns, wenn wir z.B. eine Datensicherung zur Überprüfung bekommen. Um das Ganze zu vereinfachen, haben wir einen entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen, der alle relevanten Themen regelt. Dadurch ist der Weg zu einem ADV mit uns für unsere Kunden sehr kurz und einfach.

  1. ADV herunterladen und auf Ihrem Firmenpapier ausdrucken
  2. Ihre Firmenadresse und das Datum des ersten Auftrags mit Klaes eintragen
  3. Unterschreiben und zu uns schicken
    (auch gescannt per Mail: welcome@klaes.com)
  4. Wir unterschreiben und schicken ihn zurück - Fertig!
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

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