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Brauchen Sie eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?

Die DSGVO regelt den Umgang mit Daten und ob man Eine(n) haben muss...

Seit dem 25.05.2018 regelt die DSGVO den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - europaweit einheitlich. Diese Grundverordnung betrifft jedes Unternehmen, welches Personal-, Kunden- und Bewerberdaten verwaltet.

Neben der entsprechenden Arbeitsweise müssen Sie eine(n) Datenschutzbeauftragte(n) haben, wenn...

  • mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben.
  • eine ständige Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet - z. B. durch Videoüberwachung mit Aufzeichnung.

Bei vielen Unternehmen wird das über externe Unterstützung gelöst. Aber weder ihre IT-Beratung, noch Ihr betreuendes Systemhaus darf diese Aufgabe wahrnehmen, weil es dadurch zu einem  Interessenskonflikt kommen würde. Deshalb ist die Horst Klaes GmbH & Co. KG eine Partnerschaft zu einem renommierten Unternehmen eingegangen, das sich auf das Thema Datenschutz und DSGVO spezialisiert hat.

Die HOOG-CON Consulting GmbH bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen hochqualifizierte externe Datenschutzbeauftragte, Beratung und Unterstützung bei diesem wichtigen Thema. Außerdem können Sie als Klaes-Kunde eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen, bei der vorab geklärt wird, wie Umfangreich der Datenschutz bei Ihnen geregelt werden müsste.

Auszug aus dem Portfolio der HOOG-CON

  • Externe Datenschutzbeauftragte
  • Unterstützung der internen Datenschutzbeauftragten
  • Kurz Informationsseminare zur Aufklärung
  • Seminare für Unternehmen
  • Hilfe bei Verfahrensverzeichnis und Dokumentation
  • Überprüfung von Internetseiten
  • Datenschutz-Audits (IST-Analyse / Bestandsaufnahme)

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Markus Klaes oder direkt an HOOG-CON (mit Hinweis auf Klaes)

  • Markus Klaes: mklaes@klaes.com | +49 (2641) 909-1630
  • Jochen Hoog: Jochen.Hoog@HOOG-CON.GmbH | +49 (2253) 939 940

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