Brauchen Sie eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
Die DSGVO regelt den Umgang mit Daten und ob man Eine(n) haben muss...
Seit dem 25.05.2018 regelt die DSGVO den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - europaweit einheitlich. Diese Grundverordnung betrifft jedes Unternehmen, welches Personal-, Kunden- und Bewerberdaten verwaltet.
Neben der entsprechenden Arbeitsweise müssen Sie eine(n) Datenschutzbeauftragte(n) haben, wenn...
- mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben.
- eine ständige Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet - z. B. durch Videoüberwachung mit Aufzeichnung.
Bei vielen Unternehmen wird das über externe Unterstützung gelöst. Aber weder ihre IT-Beratung, noch Ihr betreuendes Systemhaus darf diese Aufgabe wahrnehmen, weil es dadurch zu einem Interessenskonflikt kommen würde. Deshalb ist die Horst Klaes GmbH & Co. KG eine Partnerschaft zu einem renommierten Unternehmen eingegangen, das sich auf das Thema Datenschutz und DSGVO spezialisiert hat.
Die HOOG-CON Consulting GmbH bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen hochqualifizierte externe Datenschutzbeauftragte, Beratung und Unterstützung bei diesem wichtigen Thema. Außerdem können Sie als Klaes-Kunde eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen, bei der vorab geklärt wird, wie Umfangreich der Datenschutz bei Ihnen geregelt werden müsste.
Auszug aus dem Portfolio der HOOG-CON
- Externe Datenschutzbeauftragte
- Unterstützung der internen Datenschutzbeauftragten
- Kurz Informationsseminare zur Aufklärung
- Seminare für Unternehmen
- Hilfe bei Verfahrensverzeichnis und Dokumentation
- Überprüfung von Internetseiten
- Datenschutz-Audits (IST-Analyse / Bestandsaufnahme)
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Markus Klaes oder direkt an HOOG-CON (mit Hinweis auf Klaes)
- Markus Klaes: mklaes@klaes.com | +49 (2641) 909-1630
- Jochen Hoog: Jochen.Hoog@HOOG-CON.GmbH | +49 (2253) 939 940